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Lärmaktionsplan (Stufe 3)
Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 den Lärmaktionsplan (Straßenverkehr) ohne Maßnahmen gemäß § 47d BImSchG beschlossen.
Der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen kann während der Dienststunden von jedermann im Rathaus, Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden, Zimmer 42, Bauamt, eingesehen werden.
Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen hier heruntergeladen werden.