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Geburtsurkunde Ausstellung

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • je nach Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:70,00 EUR
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • Gebühr:15,00 EUR
    Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr:7,50 EUR
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
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Weitere Informationen

Ansprechpartner/in

  • Maximilian BeranAmt für Bürgerservice und Zentrale VerwaltungRathaus Neuenkirchen, Zimmer 11 // EG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-0
    Telefax: 05493 9871-99
    E-Mail:
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