Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Inhalt
Geburtsurkunde Ausstellung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- je nach Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland - Gebühr:15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr:7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung