Nachdem der Bereich der Lindenstraße (L 76) am Ortsausgang in Richtung Autobahnauffahrt/Neuenkirchen als Wunschstandort für einen Neubau definiert wurde, konnten mittlerweile zwei nebeneinanderliegende Grundstücke erworben werden, auf denen ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses realisiert werden soll.
Da der fragliche Bereich im geltenden Flächennutzungsplan als Wohnfläche ausgewiesen ist, muss eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Parallel dazu muss auch noch ein Bebauungsplan für das fragliche Gebiet aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits gefasst worden, im weiteren Verfahren werden jedoch mehr Informationen über die dort zu realisierenden Vorhaben benötigt.
Aus diesem Grund und natürlich auch, um für die Finanzplanung sowie Vergabenotwendigkeiten weitere Informationen zu erlangen, ist bereits im Herbst 2019 eine Vorplanung für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses Vörden in Auftrag gegeben worden, die am 15.07.2021 dem Rat vorgestellt wurde.
Der Vorentwurf umfasst neben den notwendigen Lager-, Werkstatt-, Gruppen- und Schulungsräumen und den Umkleide- und Sanitärräumen insgesamt 6 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und auch eine Waschhalle. Das gesamte Gebäude ist barrierefrei geplant. Nach der durch das beauftragte Ingenieurbüro Rechtien (IBR) aus Hinnenkamp-Ahe getätigten Kostenschätzung ist für dieses Bauvorhaben von Baukosten in Höhe von 4,11 Mio. Euro auszugehen.
In der Ratssitzung konnten Ortsbrandmeister Markus Hanke und sein Stellvertreter Stefan Rechtien den Ratsmitgliedern verdeutlichen, dass die Vorplanung zukunftssicher erstellt worden ist, und das neben einer aufgrund der Wohn- und Gewerbeentwicklung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden notwendigen Erhöhung der Personalstärke in den kommenden Jahren auch die damit einher gehenden Ergänzung der Fahrzeugausstattung abgebildet wird. Darüber hinaus bietet der angedachte Grundstücksbereich auch noch Möglichkeiten für eine künftige bauliche Erweiterung.
Aus diesem Grunde wurde die vorgestellte Vorplanung im Rat einstimmig beschlossen.
Mit den jetzt vorliegenden Informationen kann nunmehr die Änderung der Flächennutzungsplanung sowie die Aufstellung der Bauleitplanung fortgeführt bzw. begonnen werden, was sicherlich noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
Aufgrund der finanziellen Dimensionen der anstehenden Maßnahme sind auch haushaltsrechtliche Besonderheiten zu beachten. So ist als Erstes eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen, um die wirtschaftlichste Realisierungsvariante zu ermitteln, dabei wird eine ÖPP-Lösung auf Wunsch der Politik ausdrücklich mit in die Untersuchung aufgenommen.
Um keine großen zeitlichen Verzögerungen zu verursachen, ist der Auftrag für die Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits an ein renommiertes Fachbüro erteilt worden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Im Oktober vorliegen werden und anschließend in der Politik vorgestellt werden können. Aufgrund der ab November 2021 beginnenden neuen Wahlperiode wird dann der neue Gemeinderat die Entscheidungen zur weiteren Vorgehensweise treffen müssen.