Die Grundsatzentscheidung zum Erwerb der Bahnhofsvilla zwecks Nutzung als Krippenhaus ist bereits im Dezember 2024 getroffen worden. Dem vorgeschaltet waren mehrere Monate intensiver Beratungen, Besichtigungen und Besprechungen mit Fachleuten.
So wurde in einem ersten Schritt mit dem potentiellen Träger geklärt, ob eine Unterbringung von Krippengruppen in einem mehrgeschossigen Bestandsgebäude überhaupt denkbar wäre und ob die notwendigen Raumvorgaben dort erfüllt werden könnten.
Als hierzu eine positive Rückmeldung des Trägers zu verzeichnen war, wurde im nächsten Schritt durch Beschluss des Verwaltungsausschusses ein Sachverständigenbüro durch die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden mit der Überprüfung der Bausubstanz beauftragt. Das vom Büro vorgelegte Gutachten bestätigte dem Gebäude einen guten Gesamtzustand entsprechend dem Baujahr und den getätigten Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten. Die eingebaute Gasheizung stammt beispielsweise aus dem Jahr 2018 und entspricht damit der neusten Technik in dem Bereich der Gasheizungen. Dieses Gutachten lag den Ratsmitgliedern bei der Entscheidung im Dezember 2024 vor. Die Ratsmitglieder hatten das Gebäude im Vorfeld auch persönlich in Augenschein genommen.
Als diese elementaren Grundeinschätzungen sich positiv darstellten, ist das Angebot zum Erwerb der zu einem Krippenhaus umgebauten Villa mit den Kosten eines Neubaus in gleicher Größenordnung verglichen worden. Die Kosten für einen Neubau wurden mit über 2 Millionen Euro veranschlagt, so dass des Kaufangebot für die umgebaute Bahnhofsvilla deutlich wirtschaftlicher als ein Neubau war.
Daraufhin hat der Rat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 entschieden, dass Kaufangebot anzunehmen. Zur Vermeidung bereits abzusehender mittelfristiger Unterhaltungsarbeiten im Dachbereich des Gebäudes, die einen Betrieb als Krippenhaus stören würden, wurde weiterhin eine Dachsanierung mit in das Kaufangebot aufgenommen und durch den Rat beschlossen.
Anschließend war es Aufgabe des Eigentümers, nach einer erteilten Nutzungsänderung die notwendigen Umbauarbeiten vorzunehmen. Hierbei wurden durch den Landkreis Vechta ganz besonders die Aspekte Barrierefreiheit und Brandschutz und Arbeitsstättenrecht geprüft, die über die ursprünglichen Planungen hinaus verändert werden mussten. Hierzu mussten Fachbüros neue Konzepte erstellen, die Bestandteil der genehmigten Nutzungsänderung wurden, allerdings auch den Genehmigungsprozess zeitlich deutlich verzögert hat.
Da die Auflagen der Genehmigung der Nutzungsänderung, aber auch konjunkturelle bedingte Preissteigerung zu Mehrkosten führten, hat der Eigentümer dem Rat ein neues Angebot mit um ca. 5 % erhöhten Kosten vorgelegt, dem der Rat in seiner Sitzung am 12. Mai 2026 zugestimmt hat, da auch unter Einbeziehung dieser erhöhten Kosten eine Neubaulösung deutlich teurer sein würde. Konjunkturelle Kostensteigerungen würden auch in einem solchen Fall zu berücksichtigen sein.
Es ist somit festzuhalten, dass der Kaufentscheidung eine bauliche, organisatorische und wirtschaftliche Prüfung vorgeschaltet wurde und dass im Genehmigungsverfahren zur Nutzungsänderung noch die wichtigen Aspekte Brandschutz und Barrierefreiheit den rechtlichen Anforderungen entsprechend nachgeschärft wurden. Daher ist die am 12. Mai 2026 im Rat getätigte Zustimmungsentscheidung zu dem Kaufvertrag weitsichtig und spart der Gemeinde Kosten im Vergleich zu einem Neubau von Krippengruppen.
