Hinweise zum Osterfeuer
Ein Osterfeuer ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Allgemeines
Osterfeuer sind öffentliche Brauchtumsveranstaltungen, die z.B. von einem Orts(bürger)- oder Heimatverein, einem Schützenverein, der Feuerwehr, der Kirchen und/oder anderen örtlichen Vereinen, Institutionen oder Organisationen veranstaltet werden. Es ist eine öffentliche Veranstaltung und jedem ist Zutritt zu gewähren.
Anmeldung von Osterfeuern
Osterfeuer sind bis spätestens eine Woche vor dem Karsamstag bei der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden, schriftlich anzumelden.
Sicherheitsbestimmungen
Beim Abbrennen eines Osterfeuers sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
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zu Gebäuden aus nicht brennbaren Baustoffen und mit harter Bedachung: o bei einem Feuer mit einer Grundfläche von bis zu 15 m²
o bei einem Feuer mit einer Grundfläche von mehr als 15 m²
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50 m
100 m
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zu Gebäuden aus brennbaren Baustoffen oder mit weicher Bedachung (z.B. Reetdächer)
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100 m
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zu Straßen, Eisenbahnstrecken und anderen öffentlichen Verkehrsflächen
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100 m
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zu Energieversorgungsanlagen (u.a. Freileitungen)
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100 m
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zu Kuranlagen, Zelt- und Campingplätzen sowie anderen Erholungseinrichtungen
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100 m
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zu Wäldern, Hecken, Wallhecken, Heidenflächen und Moorgebieten
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100 m
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zu besonders sensiblen Bereichen und Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten, Schulen oder Kranken- und Pflegeeinrichtungen
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300 m
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Osterfeuer dürfen bei starker Trockenheit oder starkem Wind nicht entzündet werden. Starke Trockenheit liegt ab Waldbrandgefahrenstufe 4 vor (amtliche Informationen siehe unter (www.dwd.de/waldbrand). Starker Wind liegt bei deutlicher Bewegung von armstarken Ästen vor. Darüber hinaus dürfen Osterfeuer nicht angezündet werden:
· in Schutzzonen, deren Schutzzweck damit nicht vereinbar ist (Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Flächen besonders geschützter Biotope)
· im Bereich von Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsteilen
· auf moorigem Untergrund.
Weitere Hinweise zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern können dem beiliegendem Merkblatt Osterfeuer entnommen werden. Das Merkblatt ist auch auf der Homepage der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden oder im Rathaus Neuenkirchen erhältlich.