Inhalt
Bekanntmachung über die Widmung eines Fuß- und Radweges für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 44 "Koppeln" in Vörden
Bekanntmachung über die Widmung eines Fuß- und Radweges für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 44 "Koppeln" in Vörden
Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat in seiner Sitzung am 30.08.2016 die
Widmung eines Fuß- und Radweges mit sofortiger Wirksamkeit beschlossen.
Dokumente
| Fuß- und Radweg "Koppeln" (199 kB) |
Amtliche Bekanntmachung vom 01.09.2016Letzte Aktualisierung: 23.10.2025
‹ Zurück
