Inhalt

Bekanntmachung über die Widmung eines Fuß- und Radweges für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 44 "Koppeln" in Vörden

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat in seiner Sitzung am 30.08.2016 die
Widmung eines Fuß- und Radweges mit sofortiger Wirksamkeit beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung vom 01.09.2016Letzte Aktualisierung: 23.10.2025
Zurück

Infospalte

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in

  • Hildegard BultmannStandort anzeigenKämmereiRathaus Neuenkirchen, Zimmer 14 // EG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-21
    Telefax: 05493 9871-99
    E-Mail: Aufgaben:
    Steuern, Grundbesitzabgaben und Liegenschaften
Newsletter-Anmeldung