Sie sind unter 18, wohnen in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und wollen eine Ausbildungsstelle oder ein Beschäftigungsverhältnis beginnen?
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) müssen sich Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres bis Vollendung des 18. Lebensjahres, welche ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, vorher ärztlich untersuchen lassen.
Für die vorgeschriebenen kostenlosen Untersuchungen werden im Bürgeramt gebührenfreie Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt, die zu einer Untersuchung bei einem frei wählbaren Arzt berechtigen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein können Sie nun auch direkt online beantragen.
Der Service gilt allerdings nur für die Erstuntersuchung und für die erste Nachuntersuchung.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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