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Kirchenaustritt Voranmeldung

Vorspann

Information zum Kirchenaustritt

  • Zuständigkeit: Voraussetzung für eine Erklärung beim Standesamt Neuenkirchen-Vörden ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Neuenkirchen-Vörden befindet.
  • Wirksamkeit: Mit Ablauf des Tages, an dem die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben bzw. unterschrieben wurde, wird Ihr Kirchenaustritt wirksam. Ihre Online-Voranmeldung ist noch keine gültige Austrittserklärung!
  • Ende Steuerpflicht: Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben wurde. Beispiel: Austrittserklärung am 11. Oktober, ab November entfällt Ihre Kirchensteuerpflicht.
  • Gebühr: Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro und ist beim persönlichen erscheinen zu bezahlen.
  • Wiedereintritt: Ein eventueller Wiedereintritt in eine Kirchen- oder Religionsgemeinschaft ist bei der zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.
  • Muss ich noch etwas tun?
    • Ja, Unterschreiben kommen! (Zimmer 10 oder 11)
    • Das Standesamt ändert danach automatisch die Eintragung der Religionszugehörigkeit im Melderegister und informiert Ihr zuständiges Finanzamt über den Kirchenaustritt.

Sie können dennoch das gesamte Verfahren beschleunigen, indem Sie nachfolgende Voranmeldung nutzen! :-)

Voranmeldung eines Kirchenaustritts erfassen:

Daten zu meiner Person

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Telefon
Daten zum Austritt

Daten zum Austritt

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Gebühr / Kosten

Gebühr / Kosten

Grundbetrag:
30,00 EUR inkl. MwSt.

ausgewählte Optionen:
0,00 EUR inkl. MwSt.

Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag):
30,00 EUR

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