Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten
folgende Aufgaben:
* Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB
Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
nicht angegeben
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
nicht angegeben
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich