Inhalt

Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Teaser

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass

abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer

Reisepass ausgestellt

Allgemeine Informationen

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
  • :37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • :59,50 EUR
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • :70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • :92,00 EUR
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Antragsteller unter 24 Jahre
  • :10 Jahre
    Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
  • :4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Zurück

Infospalte

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in

  • Maximilian BeranStandort anzeigenAmt für Bürgerservice und Zentrale VerwaltungRathaus Neuenkirchen, Zimmer 11 // EG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-37
    Telefax: 05493 9871-99
    E-Mail:
    Aufgaben
    Einwohnermeldeamt, Standesamt, Friedhof
  • Tom WehmingStandort anzeigenAmt für Bürgerservice und Zentrale VerwaltungRathaus Neuenkirchen, Zimmer 10 // EG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-36
    Telefax: 05493 9871-99
    E-Mail:
    Aufgaben
    Ordnungsamt, Gewerbe, Fundbüro
Newsletter-Anmeldung