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Reisepass Ausgabe

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Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Allgemeine Informationen

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Weitere Informationen

Ansprechpartner/in

  • Maximilian BeranStandort anzeigenAmt für Bürgerservice und Zentrale VerwaltungRathaus Neuenkirchen, Zimmer 11 // EG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-37
    Telefax: 05493 9871-99
    E-Mail:
    Aufgaben
    Einwohnermeldeamt, Standesamt, Friedhof
  • Tom WehmingStandort anzeigenAmt für Bürgerservice und Zentrale VerwaltungRathaus Neuenkirchen, Zimmer 10 // EG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-36
    Telefax: 05493 9871-99
    E-Mail:
    Aufgaben
    Ordnungsamt, Gewerbe, Fundbüro
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