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Kommunale Ehrungen

Allgemeine Informationen

Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

  • Goldene Hochzeit,
  • Diamantene Hochzeit,
  • Eiserne Hochzeit,
  • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag oder
  • 100. Geburtstag.

Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Weitere Informationen

Ansprechpartner/in

  • Silke StromannStandort anzeigenAmt für Bürgerservice und Zentrale VerwaltungRathaus Neuenkirchen, Zimmer 34 // 1. OG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-91
    Telefax: 05493 9871-7791
    E-Mail:
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