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Hundehaltung Abmeldung

Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

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Infospalte

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in

  • Tom WehmingStandort anzeigenAmt für Bürgerservice und Zentrale VerwaltungRathaus Neuenkirchen, Zimmer 10 // EG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-36
    Telefax: 05493 9871-99
    E-Mail:
    Aufgaben
    Ordnungsamt, Gewerbe, Fundbüro
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