Inhalt

Erschließungsbestätigung

Allgemeine Informationen

Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Infospalte

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in

  • Marina BauneStandort anzeigenBauamtRathaus Neuenkirchen, Zimmer 40 // 1. OG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-61
    Telefax: 05493 9871-7761
    E-Mail:
    Aufgaben
    Bauanträge, Voranfragen, Beiträge, Baugrundstücke
  • Luisa SahlfeldStandort anzeigenSachgebietsleitung BauleitplanungRathaus Neuenkirchen, Zimmer 40 // 1. OG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-65
    Telefax: 05493 9871-99
    E-Mail:
    Aufgaben
    Bauleitplanung, Bauanträge, Voranfragen
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