Ab heute (29.04.2020) tritt die Verordnung des Landkreises Vechta zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Vechta in Kraft.
Es ist verboten,
- in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen
- in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon zu grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Das Grillen in diesen Gebieten ist auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen
- Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren und in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen
- in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander‐ und Reitwege zu
Die Verordnung finden Sie unten.