„Wir haben erneut unsere Bedenken gegen einen Trassenverlauf an der A1 vorgetragen. Die Räume an der Autobahn sind bereits jetzt vielfach belegt. Das betrifft nicht nur Wohn- und Gewerbeflächen, sondern auch Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Ein Beispiel hierfür ist der Dinklager Burgwald“, erklärt Landrat Winkel. Da die Leitung die A1 mehrmals kreuzen müsste, seien auch höhere Bau und Unterhaltskosten zu erwarten.
Eine Entscheidung über den letztendlichen Verlauf der Trasse, die 2020 in Betrieb gehen soll, ist noch nicht getroffen worden. Bevor das Planfeststellungsverfahren durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beginnen kann, muss zunächst ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Dabei werden die Träger öffentlicher Belange angehört, um den Leitungsbau möglichst konfliktarm zu gestalten.
Neben einer Freileitung über Masten ist auch eine teilweise Erdverkabelung möglich. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Abstand der Leitung zu einer geschlossenen Wohnbebauung weniger als 400 Meter beträgt.
Den Plänen einer Bürgerinitiative aus dem Bereich Merzen, den Endpunkt der Leitung auf den ehemaligen Flugplatz Wittenfelde auf dem Gebiet der Stadt Bramsche und der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zu verlegen, erteilten die Teilnehmer eine deutliche Absage. Die Fläche hat bereits eine hohe Bedeutung für den Naturschutz und ist vom Bund für den Naturausgleich vorgesehen. Die Fläche liegt zudem weit von den im Verfahren zu prüfenden Trassenkorridoren entfernt.