Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
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Ansprechpartner/in
Joachim KaminskiKämmereiRathaus Neuenkirchen, Zimmer 14 // EG
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Telefon: 05493 9871-21
Telefax: 05493 9871-7721
E-Mail: joachim.kaminski@neuenkirchen-voerden.de
Veranstaltungen
- Sa, 18.01.2020, 20:00 - 22:00 UhrToni Di Napoli & Pietro Pato - laden zum Mitsingkonzert einKulturbahnhof Neuenkirchen-VördenTenöre4you
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