Für die Bundestagswahl am 24.09.2017 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.
Der unter dem Text aufgeführte Link führt Sie direkt in das Onlinewahlscheinverfahren zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Ihr Antrag wird auf elektronischem Weg ins Wahlbüro der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden überspielt und dort umgehend bearbeitet. Sie können die Briefwahlunterlagen auf diesem Weg rund um die Uhr beantragen und sind so völlig unabhängig von den Öffnungszeiten des Wahlbüros.
Sofern Sie keine abweichende Versandanschrift, z.B. den Urlaubsort, angeben, werden die Unterlagen an Ihren Hauptwohnsitz versandt. In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar, spätestens am nächsten Arbeitstag, so dass Ihnen die Unterlagen 3-4 Tage nach Antragstellung zugehen.
Beim Postversand ins Ausland kann die Beförderungszeit länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies und stellen den Antrag so früh wie möglich, damit Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig zum Wahltag ankommen.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.