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Bekanntmachung über die Vergabe von Straßennamen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 63 "Westlich der Holdorfer Straße" in Neuenkirchen

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat in seiner Sitzung am 30.08.2016 die
Vergabe von Straßennamen beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung vom 01.09.2016
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Ansprechpartner/in

  • Hildegard BultmannKämmereiRathaus Neuenkirchen, Zimmer 14 // EG
    Küsterstraße 4
    49434 Neuenkirchen-Vörden
    Telefon: 05493 9871-21
    Telefax: 05493 9871-99
    E-Mail:
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